Auf
Flughäfen muss nicht nur das Handgepäck, sondern auch das aufgegebene
Gepäck lückenlos überprüft werden.
Die Fluggesellschaften bitten deshalb ihre Gäste, frühzeitig vor dem Abflug am Check-in
zu sein und eventuelle Verzögerungen bei den Kontrollen einzuplanen. Des weiteren sollten Passagiere künftig darauf verzichten,
Gepäck mit Vorhängeschlössern zu sichern, da diese im Falle
eines notwendigen Öffnens zerstört werden müssten.
Handgepäck
Aus
Gründen der Sicherheit sowie der Bequemlichkeit ist nur ein
Handgepäckstück pro Person in der Kabine gestattet. Darüber
hinaus darf gratis mitgeführt werden:
1 Handtasche, 1 Mappe oder 1 Tasche, 1 Mantel oder
1 Decke, 1 Photoapparat oder 1 Feldstecher,
Lesematerial für die Reise, Nahrungsmittel für
Neugeborene
Was gehört ins Handgepäck
Grundsätzlich empfiehlt es sich, neben Bargeld und Wertsachen (Notebooks,
Kameras, Schlüssel, Schmuck, usw.) alle Dinge, die Sie während Ihres
Fluges benötigen, mit ins Handgepäck zu nehmen - insbesondere wichtige
Dokumente, Arzneimittel oder Ihre Reiseunterlagen.
Was darfnicht Handgepäck
Aus
Sicherheitsgründen dürfen alle spitzen und scharfen Gegenstände, Messer und
Scheren jeder Art und Größe, aber auch Verteidigungssprays, Haarsprays,
Gascamping-Kocher usw. nicht im Handgepäck mit in die Kabine genommen werden. Auch Angelruten oder Paddel sind an Bord von
Flugzeugen tabu.
Stumpfe Gegenstände, die zum Schlagen geeignet sind, dürfen grundsätzlich nicht
mit in die Kabine genommen werden.
Zu den verbotenen Objekten gehören auchSchlittschuhe und
Rasierklingen. Eine Ausnahme bilden Einmal-Rasierer, bei denen die Klinge in
einer Kassette steckt.
Auch brennbare Stoffe wie so genannte Überallzündhölzer und Farbsprühdosen sind
an Bord nicht erlaubt.
Zurückgewiesenen
Gegenstände
Für die vom
Sicherheitspersonal zurückgewiesenen Gegenstände besteht keine Haftung und
Aufbewahrungspflicht.
Umsteigen
Was passiert mit meinem Gepäck?
Beim Umsteigen bei einer durchgebuchten Flugreise brauchen Sie sich nicht
um Ihr Gepäck zu kümmern, denn es wird automatisch bis zu Ihrem Endreiseziel
weitergeleitet.
Wir empfehlen Ihnen, beim Check-in an Ihrem Abflugort das Personal der
jeweiligen Fluggesellschaft darauf hinzuweisen, dass der Umsteige-Flughafen nicht Ihr Endreiseziel ist.
Die Europäische Kommission hat am
23.03.2006 erstmals eine sogenannte schwarze Liste der
Fluggesellschaften erstellt, die seitdem laufend aktualisiert wird. Die in
dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften gelten als besonders unsicher.
Generell wird von Flügen auf diesen Airlines dringend abgeraten. In den meisten
Fällen besteht keine Landeerlaubnis in Europa.